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2020/08/14 Corona-Formulare gefährden grundrechtliche Gesundheit!
Corona-Situation führt zu hysterischen Aktivitäten - immer mehr bedenkliche Corona-Formulare im Umlauf - praktisch alle nicht rechtmäßig - gefährliche Eingriffe in Grundrechte - ARGE DATEN empfiehlt Datensparsamkeit - Schadenersatz möglich - Anzeige bei Datenschutzbehörde ratsam - Mehr Grundrechtshygiene erforderlich

Corona-Situation führt zu hysterischen Aktivitäten

Nun dauert sie schon sechs Monate an, die Corona-Situation. Ein Ende ist nicht absehbar. Ein Plan der Regierung genauswenig. Situationselastisch wird mal mehr, mal weniger hysterisch agiert und eigene Aktivitäten schöngeredet.

Bildung, Kultur, Sport und Wirtschaft werden an die Wand gefahren, die Bevölkerung verängstigt und dubiose Verordnungen in Umlauf gebracht, die - wie der VfGH nun schon mehrfach feststellt - keinen rechtlichen Mindeststandards entsprechen.

Kein Wunder, dass es immer mehr Unternehmen, Betriebe und Organisationen dieser Regierung gleichtun und ebenfalls dubiose, rechswidrige oder zumindest unsinnige Corona-Formulare in Umlauf bringen.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Uns erreichen immer mehr Anfragen verunsicherter Bürger, wie sie sich angesichts derartiger - gut wienerisch - Käsezettel verhalten sollen."

Immer mehr Bürger fühlen sich durch derartige Formulare in ihren Grundrechten verletzt, fürchten die unkontrollierte Preisgabe sensibler Daten und fühlen sich genötigt oder erpresst.


ARGE DATEN hat einige dieser Formulare geprüft

Die Ergebnisse sind ernüchternd bis katastrophal. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel, wie man es NICHT macht bietet das Formular "Qualitätsoffensive 'G`sund im Thermen- und Vulkanland'" einer sogenannten "Thermen- & Vulkanland Steiermark" (http://ftp.freenet.at/privacy/ds-beispiele/corona-thermen-vul...)

Problemzone I
Gefragt wird nach früheren Reisen + werden Vermutungen des Betroffenen verlangt, ob es sich um "gefährliche" Gebiete handelt. Ein unzulässiger Eingriff in die Reisefreiheit. Welche frühere Reisen gemacht wurden, geht niemanden etwas an.
Empfehlung: derartige Fragen grundsätzlich nicht bzw. mit nein beantworten

Problemzone II
Gefragt wird nach Kontakten zu anderen Personen aus "bedenklichen" Ländern. Ein unzulässiger Eingriff in das Familienleben.
Empfehlung: derartige Fragen grundsätzlich nicht bzw. mit nein beantworten

Problemzone III
Gefragt wird nach Symptomen und Quarantäne. Ein unzulässiger Versuch gesundheitsbezogene Daten zu erheben (und offenbar zu interpretieren). Dies ist ausschließlich ausgebildeten Gesundheitsmittarbeitern vorbehalten.
Empfehlung: derartige Fragen grundsätzlich nicht bzw. mit nein beantworten

Problemzone IV
Es wird die Erklärung verlangt, gesetzliche Bestimmungen zu COVID-19 einzuhalten. Eine völlig sinnlose NoNa-Frage. Jeder Bürger muss sowieso alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Und will er das nicht, wird ihm ein Corona-Zettel nicht davon abhalten
Empfehlung: einzig sinnvoll wäre es dem Betroffenen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen auszuhändigen (sofern überhaupt noch jemand einen Überblick hat)

Problemzone V
Es wird die Erklärung verlangt, allen Anweisungen des Betriebs zu folgen. Unsinnig, da selbstverständlich rechtswidrigen Anweisungen nicht gefolgt werden muss.
Empfehlung: Der Betrieb könnte höchstens eine Hausordnung VOR Vertragsabschluss vorlegen, an die man sich zu halten habe. Auch hier wären nur gesetzmäßige Punkte wirksam vereinbart.

Problemzone VI
"Alle DSGVO Bestimmungen werden eingehalten." behauptet dieser Corona-Zettel. Ein offensichtlicher Hohn dem Betroffenen gegenüber. Das Formular enthält zahllose DSGVO-Verstöße, unter anderem fehlt die verbindliche Angabe, wer der Verantwortliche ist, welche Auskunfts- und Informationsrechte bestehen, was mit den Daten tatsächlich geschieht, wie lange sie aufbewahrt werden, an wen sie weiter geleitet werden, wer Ansprechstelle für Beschwerden ist usw usf
Empfehlung: Derartige Formulare müssen schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden.

Hier maßt sich eine private Stelle an, behördliche Aufgaben zu übernehmen, ohne Kompetenz und Auftrag mit dem Versuch einer offensichtlich rechtswidrigen Datenerhebung.


Vor Komplikationen und unerwünschten Nebenwirkungen wird gewarnt

Besonders bedauerlich ist, dass zahllose dieser Formulare offenbar auf Empfehlung der WKO oder anderer Kammern entstanden sind. Offensichtlich sind diese Einrichtungen weder im demokratischen Grundrechtsstaat, noch bei der DSGVO angekommen.

Fehlen Angaben über Verwendungszweck, Verantwortlichen und Löschungsfristen, dann besteht die erhebliche Gefahr, dass diese Daten früher oder später in die Hände von Behörden, Organisationen und Personen kommen, für die sie definitiv nicht gedacht sind. Die Langzeitfolgen, etwa im Zusammenhang mit Versicherungen, Anstellungen, Behördenkontakten usw. sind unabsehbar.


Was ist die korrekte Vorgangsweise?

Grundsätzlich besteht auch heute Anspruch auf eine nicht überwachte, anonyme Lebensführung. Es ist weiterhin erlaubt anonym Einkaufen zu gehen, Spazieren zu gehen, Essen zu gehen, zu verreisen oder Freunde zu treffen.

Will die Regierung das abstellen, dann wird sie erst einmal etliche Verfassungsbestimmungen aufheben müssen, inklusive Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechtecharta. Noch weniger können private Einrichtungen oder subalterne Behörden in Selbstjustiz diese Rechte aushebeln.

Selbstverständlich ist es erlaubt freiwillig diese Anonymität aufzuheben. Wer will, kann im Lokal, im Hotel, bei einer Veranstaltung für den Fall der Fälle seine Kontaktdaten hinterlassen. Alles was darüber hinausgeht ist ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Selbstverständlich ist es verboten als COVID-Positiver sich in Menschenansammlungen zu begeben. Das zu überwachen ist jedoch ausschließlich Aufgabe der Gesundheitsbehörden und nicht selbst ernannter Gesundheitssheriffs.

Selbstverständlich dürfen Lokalbetreiber, Hotelbesiter, Kulturveranstalter Corona-Sicherheitskonzepte entwickeln. Diese können sich mit Hygieneregeln, Abständen, Masken, Grupengrößen, Öffnungszeiten und dergleichen beschäftigen, dürfen aber nicht die Grundrechte der Menschen aushebeln. Auch Datenerhebungen sind grundsätzlich möglich, müssen aber DSGVO-konform sein und dürfen nicht beliebige Daten umfassen. Keinesfalls dürfen Gesundheitsdaten zwingend erfasst werden. Derartige Erhebungen müssen zu Vertragsabschluss vollständig bekannt sein.


Storno und Schadenersatz möglich

Bucht man zum Beispiel ein Hotel und bekommt beim Check-In einen derartigen Corona-Zettel vorgelegt, muss man ihn keinesfalls ausfüllen. Wird im Anschluss daran die Beherbergung verweigert, hat man sowohl Anspruch auf kostenloses Storno, als auch auf Schadenersatz.

Der Schadenersatz umschließt sowohl die unmittelbaren Anreisekosten, bzw. Zusatzkosten für ein Ersatzquartier, auch entgangene Urlaubsfreuden können darunter fallen. Weiters ist für die Unannehmlichkeiten die durch dieses Formular entstanden sind auch ein Schadenersatz nach DSGVO möglich.


Anzeige bei der Datenschutzbehörde ratsam

Wird das Formular durch einen Betroffenen NICHT ausgefüllt, dann liegt keine individuelle Datenschutzverletzung vor. Das Formular selbst ist jedoch DSGVO-widrig und die Datenschutzbehörde muss in derartigen Fällen eine Strafe im Sinne der DSGVO aussprechen. Die Behörde kann bei Missachtung der Informations- und Aufklärungspflichten eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des Jahresumsatzes verhängen.

Hans G. Zeger: "Auch wenn bei den meisten dieser Corona-Zettel nicht böse Absicht anzunehmen ist, sondern bloß Dummheit, Hysterie und Unkenntnis, wären selbst geringe Strafen ein wesentlicher Beitrag zur grundrechtlichen Gesundheit dieses Landes."

mehr --> bedenkliches Corona-Formular Thermen- & Vulkanland Steiermark

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